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AGB

omnicron GmbH – Allgemeine Verkaufs- und Reparaturbedingungen

Die nachstehenden Bedingungen sind Bestandteil des zwischen der omnicron GmbH und dem Kunden geschlossenen Kauf- und/oder Reparaturauftrages.

1. Angebot und Vertragsabschluss

Angebote sind stets freibleibend. Vertragsschlüsse und sonstige Vereinbarungen werden erst durch schriftliche Bestätigung durch uns verbindlich.

2. Preise und Zahlungsbedingungen

2.1 Die Preise gelten ab dem Ladenlokal der omnicron GmbH Kiel.
2.2 Soweit nicht anders schriftlich zwischen uns und dem Kunden vereinbart, sind Rechnungsbeträge mit Erteilung der Rechnung sofort fällig. Für etwaige Ratenzahlungskäufe gelten die §§ 491ff. BGB.
2.3 Verzugszinsen werden in Höhe von 5 % bei einem Vertragsabschluss mit einem Verbraucher i.S. von § 13 BGB und in Höhe von 8% im Falle eines Vertrages mit einem Unternehmer i.S.d. § 14 BGB über dem jeweiligen Basiszinssatz p. a. berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Für den Fall, dass wir einen höheren Verzugsschaden geltend machen, hat der Kunde die Möglichkeit, uns nachzuweisen, dass der geltend gemachte Verzugsschaden überhaupt nicht oder in zumindest wesentlich niedrigerer Höhe angefallen ist.

3. Auslieferung/Übergabe

3.1 Die Ware wird dem Kunden im Ladenlokal übergeben. Der Verkaufspreis umfasst nicht den Transport der Ware zum Kunden.
3.2 Auf Wunsch des Kunden wird die Ware gegen angemessene und übliche Transportkosten ausgeliefert.

4. Eigentumsvorbehalt

4.1 Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Kaufvertrag vor.
4.2 Solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, ist der Kunde verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall.
4.3 Bis zur Erfüllung sämtlicher Ansprüche aus dem Eigentumsvorbehalt dürfen die vom Eigentumsvorbehalt erfassten Gegenstände nicht weiterveräußert, vermietet, verliehen oder verschenkt und auch nicht Dritten in Reparatur gegeben werden. Ebenso sind die Sicherungsübereignung und die Pfändung untersagt.
4.4 Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir zur Rücknahme der Vorbehaltsware nach Mahnung berechtigt und der Kunde zur Herausgabe verpflichtet. In unserer Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware liegt ein Rücktritt vom Vertrag nur dann vor, wenn wir dies ausdrücklich schriftlich erklären. Nach der Rücknahme oder Pfändung der Ware sind wir zur Verwertung befugt. Der Erlös wird auf die Verbindlichkeiten des Kunden
– abzüglich angemessener Verwertungskosten – angerechnet.
4.5 Ist der Kunde Unternehmer i.S.d. § 14 BGB ist er zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Kunde schon jetzt an uns in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Kunde bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.
4.6 Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden erfolgt stets Namens und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Kunden an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Kunde uns anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Kunden tritt der Kunde auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an.

4.7 Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt.

5. Sachmängelhaftung

5.1 Soweit sich durch nachfolgende Regelungen keine Abweichungen ergeben, haften wir für Mängel an der Kaufsache nach den gesetzlichen Vorschriften und Fristen. Die Mängelansprüche verjähren innerhalb von 24 Monaten ab Übergabe der Kaufsache, wenn es sich bei dem Kunden um einen Verbraucher i.S. d. § 13 BGB handelt. Soweit es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer i.S. d. § 14 BGB handelt oder eine gebrauchte Sache verkauft wurde, beträgt die Frist 12 Monate ab Übergabe der Kaufsache.
5.2 Die Sachmängelansprüche sind durch Lieferschein oder Rechnung bzw. auf andere geeignete Art und Weise zu belegen.
5.3 Der Kunde hat keinerlei Ansprüche bezüglich solcher Beschädigungen der Kaufsache, welche er durch eine unsachgemäße Behandlung oder vertragswidrige Maßnahme, wie z.B. inkorrekte Aufstellung, Anschluss, Bedienung, Lagerung, Transport oder Wartung, hervorgerufen hat. Das Vorliegen einer derartigen Maßnahme/Behandlung bestimmt sich insbesondere nach den Produktinformationen der Hersteller (z.B. der Bedienungsanleitung oder den Produktdatenblättern).
5.4 Sollte während der Überprüfung auf Sachmängel festgestellt werden, dass ein Mangel nicht besteht oder, insbesondere aus den unter Ziffer 5.3 genannten Gründen in dem Verantwortungsbereich des Kunden liegt, sind wir berechtigt, dem Kunden die Kosten für die Überprüfung, ggf. Einsendung zu berechnen.
Der Kunde kann dann wählen, ob er eine kostenpflichtige Reparatur (gilt nicht bei irreparablen Defekten, wie z. B. Feuchtigkeitsschäden) erstelltem/zu erstellenden Kostenvoranschlag beauftragt, sein Gerät gegen Zahlung einer angemessenen Überprüfungspauschale zurückerhalten möchte oder es ebenfalls gegen Zahlung einer angemessenen Überprüfungspauschale umweltgerecht entsorgen lässt.

6. Garantieabwicklung

6.1 In Bezug auf die Abwicklung von Garantieansprüchen gelten die Vorgaben der jeweiligen Garantiegeber (Hersteller).
6.2 Auf Kundenwunsch übernehmen wir die Anmeldung eines Garantieanspruchs des Kunden gegenüber dem jeweiligen Garantiegeber/Hersteller bzw. den Versand der entsprechenden Ware zu einer zertifizierten Werkstatt im Namen und Auftrag des Kunden im Rahmen der Kulanz auf freiwilliger Basis und ohne die Anerkennung einer rechtlichen Verpflichtung.
6.3 Für unsere Aufwände gem. Ziffer 6.2 sind wir berechtigt, vorab eine angemessene Pauschale zu berechnen.
6.4 Ziffern 5.3 und 5.4 gelten entsprechend.

7. Datensicherung

7.1 Die Verantwortung für eine vollständige Datensicherung inklusive Anwendungs- und Betriebssystem-Software liegt ausschließlich beim Kunden. Die entsprechenden Sicherungskopien müssen vor der Übergabe eines vom Kunden übergebenen Gegenstandes durch den Kunden auf externen Datenspeichern durchgeführt werden. Wir schließen aus diesem Grunde ausdrücklich die Haftung für mögliche Daten- und Informationsverluste aus, die im Zuge von Reparaturarbeiten auftreten.
7.2 Es besteht keine Verpflichtung, den Kunden vor Beginn der Arbeiten auf den möglichen Datenverlust oder anzufertigende Sicherungskopien hinzuweisen.

8. Aufbewahrung und Verwertung

8.1 Werden die gemäß den Ziffern 5 und 6 eingereichten Gegenstände nicht innerhalb von 4 Wochen nach unserer Aufforderung abgeholt, können wir für deren Verwahrung mit Ablauf dieser Frist ein angemessenes Entgelt verlangen.
8.2 Für unsere Forderung aus Arbeiten an dem jeweiligen Gegenstand steht uns ein Pfandrecht zu.
8.3 Holt der Kunde den eingereichten Gegenstand nicht spätestens drei Monate nach Aufforderung ab, können wir ihm dessen Verkauf mit einer Frist von einem weiteren Monat unter Angabe unserer Forderung androhen. Nach fruchtlosem Ablauf sind wir berechtigt, den Gegenstand zum Verkehrswert zu veräußern. Ein Mehrerlös ist dem Kunden zu erstatten.
8.4 Die Aushändigung des Gegenstandes erfolgt gegen Vorlage des jeweiligen Auftrages, der auch gleichzeitig Abholschein ist. Wir sind nicht dazu verpflichtet, die Identität der Person zu überprüfen, die uns das Auftragsformular als Abholschein bei der Abholung vorlegt.

9. Haftungsbegrenzung

9.1 Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz und entgangenen Gewinn sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit, sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns, unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Unberührt bleibt ferner die Haftung für die Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf, sog. Kardinalpflichten. Z.B. haben wir dem Kunden die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu übergeben und das Eigentum an ihr zu verschaffen.
Im Falle einer leicht fahrlässigen Verletzung dieser Vertragspflichten haften wir nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
9.2 Absatz 1 gilt auch zu Gunsten unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
9.3 Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie des Bundesdatenschutzgesetzes bleiben unberührt.

10. Haftungsbegrenzung

Wir sind berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Kunde die Abnahme der Ware endgültig verweigert hat; der Kunde die Ware nach Setzung einer angemessenen Frist nicht abgenommen hat oder die Lieferung des Vertragsgegenstands oder eine sonstige Leistung durch höhere Gewalt oder sonstige zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht vorhersehbare störende Ereignisse, die wir nicht zu vertreten haben, wesentlich erschwert oder unmöglich gemacht wird, soweit die Behinderung nicht nur vorübergehender Dauer ist.

11. Umgang mit Daten

Soweit der Kunde der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten nicht ausdrücklich zustimmt, werden die erhobenen Daten ausschließlich zur Erfüllung des Vertragsverhältnisses nach den Vorgaben der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen verarbeitet und nicht an unberechtigte Dritte weitergegeben.

12. Schlussbestimmungen

12.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
12.2 Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Unternehmern i.S. des § 14 BGB ist ausschließlicher Gerichtsstand der Geschäftssitz der omnicron GmbH Kiel.

Gültig ab 01. Januar 2015